Der Geschäftsprozess umfasst die Prüfung des SEPA-Mandats in der Kundenauftragsabwicklung einschließlich der Ausnahmenbehandlung, wenn kein SEPA-Mandat vorliegt.
In der SEPA-Implementierungsphase prüft der Vertriebsmitarbeiter im Innendienst regelmäßig Kundenaufträge mit fehlenden SEPA-Mandaten und koordiniert die Ausnahmenbehandlung. Wenn das SEPA-Mandat vor der Lieferungserstellung eingeht, wird das entsprechende SEPA-Mandat bearbeitet. Alternativ können für diesen speziellen Auftrag nicht SEPA-relevante Zahlungsbedingungen mit dem Kunden vereinbart werden. In diesem Fall ändert der interne Vertriebsmitarbeiter den Kundenauftrag entsprechend. Nach der Durchführung der Ausnahmenbehandlung können Lieferbelege angelegt werden. Der Fakturabeleg wird dann angelegt. Im Rechnungsformular wird die SEPA-Vorabankündigung angezeigt, um den Kunden über die Lastschrift zu informieren. Zahlungseingänge vom Kunden werden in der Debitorenbuchhaltung abgewickelt.