Der Prozess beginnt mit dem Anlegen eines Abfüllprozessauftrags auf Basis einer internen oder externen Anforderung.
Als Voraussetzung muss der Tankzug mit einer dedizierten Signierung gewogen werden, und die vorhandene Restmenge muss auf einen separaten Restlagerort gebucht werden. Dieser Restbestand wird beim anschließenden Abfüllprozess für dieselbe Signierung berücksichtigt.
Unter Verwendung der Signierung als Referenzchargenmerkmal werden die Charge und die Menge des Restbestandes für die spezifische Signierung anhand der Chargenfindung für den Prozessauftrag ermittelt.
Die Nettomenge des in den Tankzug zu füllenden gefertigten Produkts wird durch Abzug des bereits im Tank vorhandenen Restmaterials von der Gesamtmenge des Abfüllauftrags berechnet. Zu diesem Zweck wird eine einfache Formel für die Materialmengenberechnung verwendet. Die entsprechenden Chargen werden über die Chargenfindung ausgewählt.
Der Abfüllprozessauftrag wird ausgeführt, womit die Tankzugabwicklung abgeschlossen ist.