Gefahrgut im Vertrieb

Dieser Umfangsbestandteil verwaltet die Gefahrgutprüfung in Verkaufs- und Lieferbelegen. Zusätzlich werden auf Kundenauftragsrückmeldungen, Verkaufskontrakten und Lieferscheinen Gefahrgutbezeichnungen aufgedruckt.

Für jedes Compliance-relevante Produkt, das einem Kundenauftrag, einem Verkaufskontrakt oder einem Angebot hinzugefügt wird, müssen Sie prüfen, ob dieses Produkt als Gefahrgut klassifiziert ist. Wenn dies der Fall ist, prüfen Sie, ob das Produkt transportiert werden kann.

Wenn das Produkt nicht klassifiziert oder ein Transport nicht zulässig ist, kann diese Prüfung zu einer Kundenauftragssperre führen. Die Ermittlung basiert auf den Gefahrgutvorschriften, die für den Transport zwischen Abgangs- und Empfangsland/-region gelten.

Wenn noch keine Gefahrgutbewertung erfolgt ist, wird eine entsprechende Anforderung an die Abteilung des Produktverantwortlichen oder der Fachkraft Gefahrgut gesendet.

Wichtige abgedeckte Prozessschritte

  • Kundenauftrag anlegen
  • Gefahrgutprüfungen durchführen
  • Gefahrgutbewertung anstoßen, falls diese fehlen sollte
  • Auslieferung anlegen
  • Gefahrgutprüfungen bei der Lieferung durchführen
  • Gefahrgutinformationen auf dem Lieferschein und der Kommissionierliste angeben

Vorteile

  • Compliance-Risiken mit aktuellen Informationen eindämmen, die in der Wertschöpfungskette integriert sind
  • Gefahrgutprüfungen in Verkaufs- und Lieferprozesse integrieren
  • Den Produktverantwortlichen und die Fachkraft Gefahrgut über neue Länder bzw. Regionen informieren, in denen der Transport erforderlich ist