Leasingverträge beschreiben vertragliche Vereinbarungen zwischen zwei Partnern, dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer. Der Leasinggeber als Eigentümer einer Anlage überlässt dem Leasingnehmer für den im Leasingvertrag vereinbarten Zeitraum das Recht, die Anlage zu nutzen. Für die Nutzung der Anlage zahlt der Leasingnehmer Leasingzahlungen, die im Leasingvertrag vereinbart werden.
Dieser Umfangsbestandteil unterstützt Sie bei der Standardisierung und Automatisierung der Aktivitäten zur Verwaltung von Vermietungs-Debitverträgen für Immobilien, Maschinen, Ausrüstung, Fahrzeuge und Computerhardware.
Sie können leicht neue Verträge anlegen und periodische Buchungen für bestehende Verträge ausführen.
Sie können den Debitor eines bestehenden Vertrags ändern und regelmäßig Berichte zu Ihren bestehenden Verträgen ausführen.
Mithilfe der Berichtsfunktionen können Sie bessere und fundiertere Entscheidungen zur Leasingverwaltung treffen.