Leasingverträge beschreiben vertragliche Vereinbarungen zwischen zwei Partnern, dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer. Der Leasinggeber als Eigentümer einer Anlage überlässt dem Leasingnehmer für den im Leasingvertrag vereinbarten Zeitraum das Recht, die Anlage zu nutzen. Für die Nutzung der Anlage muss der Leasingnehmer Leasingzahlungen entrichten, die im Leasingvertrag vereinbart werden.
Dieser Umfangsbestandteil unterstützt Sie bei der Standardisierung und Automatisierung der Verwaltungsaktivitäten im Zusammenhang mit Anmietungs-Kreditverträgen für Immobilien, Maschinen, Ausrüstung, Fahrzeugen und Computerhardware.
Sie können leicht neue Verträge anlegen sowie periodische Buchungen und Bewertungsbuchungen für bestehende Verträge ausführen.
Sie können als Teil Ihres laufenden Geschäftsbetriebs Berichte Ihrer Verträge ausführen.
Mit Wiedervorlageregeln je Vertrag können Sie sicherzustellen, dass Sie beispielsweise Vertragsbedingungen, Vertragslaufzeit und Verlängerungsoptionen zum gegebenen Zeitpunkt prüfen. So sparen Sie Zeit und Aufwand und können sich verstärkt strategischeren Aufgaben widmen.